Wasserversorgung

Spätestens am 1. Mai, sollte es die Witterung zulassen auch früher, wird das Wasser in der Kleingartenanlage angestellt. Der genaue Termin wird per Aushang an den Toren bekannt gegeben. Damit es nicht zu vermeidbaren Wasserverlusten kommt, müssen die Absperrhähne bis spätestens 31. März 2020 geschlossen werden, am besten sofort. Festgestellte Wasserverluste werden säumigen Gärtnern in Rechnung gestellt.

Die neuen Wasserzähler werden nur noch eingebaut, wenn sich die Wasserschächte in einen ordnungsgemäßen, zugänglichen Zustand befinden! Ansonsten erfolgt keine Wasserversorgung mehr.

Die Wasserversorgung wird am Wochenende 19./20. Oktober, bei Frostgefahr auch früher, eingestellt. Das Ablesen der Wasserzähler findet vom 23. bis 25. Oktober 2020 in Verantwortung des Gartenfreundes Bauer statt, erreichbar im Garten 36 oder telefonisch unter 0170/2043659. Die Gartenfreunde werden gebeten, an diesen drei Tagen die Gartentore aufzulassen, damit die Wasserzähler ausgebaut werden können. Es kann früh aufgeschlossen und abends wieder zugeschlossen werden. Ist der Wasserzähler ausgebaut, muss das Gartentor nicht mehr aufgeschlossen werden.


Arbeitseinsätze

Arbeitseinsätze werden 14 Tage zuvor an den Toren ausgehängt bzw. individuell durchgeführt. Sie finden im Zeitraum von März bis September statt.

Wenn ein Kleingärtner seine Stunden ableisten möchte, setzt er sich bitte mit Gartenfreund Frank Wolf persönlich im Garten 35 oder montags bis donnerstags von 15.00 bis 19.00 Uhr telefonisch unter 0162/4581581 in Verbindung. Grundsätzlich hat jeder, der einen Garten bewirtschaftet, seine Pflichtstunden abzuleisten. Befreiungen oder Reduzierungen, z.B. bei längerer Krankheit, können durch den Vorstand in begründeten Fällen genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag zu stellen.


Jahresrechnung

Die Gartenfreunde, die ihre Rechnung vom Verein abbuchen lassen, sollten darauf achten, dass sich der abzubuchende Betrag zum angegebenen Zeitpunkt auf ihrem Konto befindet, welches auf der Rechnung vermerkt ist. Auch sollten Änderungen der Bankverbindung unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Andernfalls entstehen Rückbuchungsgebühren von 15 Euro (zuzüglich Bankgebühren), die der Verursacher zu zahlen hat. Sollten Rechnungen nicht zum Fälligkeitstermin vollständig bezahlt sein, entstehen Mahnkosten von 15 Euro und es wird der entsprechende Gärtner – lt. Beschluss der Delegiertenversammlung – vom Wasser und Energienetz getrennt. Ein Wiederanschluss kostet jeweils 30 Euro.

Sollten die Rechnungen Fehler oder Unstimmigkeiten enthalten, beispielsweise bei der Laubenversicherung, so gibt es ab Erhalt der Rechnung bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, jeweils donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr, im Ausnahmefall auch sonntags von 10.00 bis 11.00 Uhr, im Vorstandszimmer (hinter der Gaststätte) diese zu klären, um die Zahlungen nicht zu verzögern.


Elektroanschlüsse

Abschließend ein wichtiger Hinweis: Hände weg von den Elektroverteilerkästen! Es wurden bereits an einigen Verteilerkästen versucht, diese gewaltsam zu öffnen und dabei die Verriegelung zerstört. Alle an dem Verteiler angeschlossenen Gärten tragen ab sofort die Kosten der Reparatur, bzw. die Erneuerung eines Verteilers (180 Euro). Im Störungsfalle der Vorstand zu verständigen!